AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Tchibo Coffee Service GmbH - Stand: Juli 2026

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Tchibo Coffee Service GmbH (nachfolgend auch als „Tchibo Coffee Service“ bezeichnet) gelten für alle Angebote der Tchibo Coffee Service GmbH über den Tchibo Business Online Shop unter business.tchibo.de (nachfolgend auch als „Shop“ oder „Business Shop“ bezeichnet) nicht jedoch für Angebote der Tchibo GmbH, Tchibo Business Online GmbH oder etwaiger Kooperationspartner bzw. anderer Dritter. Für diese Angebote gelten ausschließlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des jeweiligen Vertragspartners, denen Sie im Laufe Ihrer dortigen Bestellung gesondert zustimmen müssen bzw. der der Geschäftsbeziehung jeweils zugrundeliegende Vertrag.

 

Entgegenstehende oder von unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Geschäftsbedingungen von Ihnen als Kunden finden keine Anwendung, es sei denn wir stimmen deren Geltung im Einzelfall zuvor ausdrücklich schriftlich zu. Dies gilt auch dann, wenn wir Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen von Ihnen erbringen; Schweigen stellt in keinem Fall eine Zustimmung zu Ihren Geschäftsbedingungen dar.

 

Inhalt
  1. Zustandekommen des Vertrages mit Tchibo Coffee Service GmbH
  2. Identität des Vertragspartners
  3. Speicherung des Vertragstextes
  4. Preise und Lieferungen
  5. Eigentumsvorbehalt
  6. Zahlungen, Zahlungsverzug, Bonitätsprüfung/Scoring
  7. Finanzierung einer Kaffeemaschine
  8. Tchibo Business Kaffee Vorteil
  9. Servicevertrag
  10. Mängelgewährleistung, Verjährung, Haftung
  11. Markenschutz
  12. Elektronische Kommunikation
  13. Rechtswahl/ Änderungsvorbehalt
  14. Anbieterkennzeichnung
  15. Kontaktaufnahme / Beschwerden

Anlage 1 Wartungs- und Betriebsstandards Tchibo Coffee Service GmbH

 

 

1. Zustandekommen des Vertrages mit Tchibo Coffee Service GmbH

 

Verträge können im Tchibo Business Online Shop nur in deutscher Sprache geschlossen werden.

Das Angebot der Tchibo Coffee Service GmbH im Business Shop richtet sich ausdrücklich nur an gewerbliche Abnehmer mit einer Lieferanschrift innerhalb Deutschlands und nicht an Endverbraucher i.S.d. § 13 BGB; Endverbraucher sind insoweit nicht bestellberechtigt.

Die Darstellung der Waren und Leistungen im Tchibo Business Online Shop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern einen unverbindlichen Online-Katalog dar. Sie geben ein verbindliches Angebot gegenüber uns, der Tchibo Coffee Service GmbH, ab, wenn Sie den Online-Bestellprozess unter Eingabe der dort verlangten Angaben durchlaufen haben und im letzten Schritt auf „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ klicken. Nachdem Sie Ihre Bestellung abgeschickt haben, senden wir Ihnen eine E-Mail, die den Empfang Ihrer Bestellung bestätigt und deren Einzelheiten aufführt (Bestelleingangsbestätigung). Diese Bestelleingangsbestätigung stellt keine Annahme Ihres Angebotes dar, sondern soll Sie nur darüber informieren, dass Ihre Bestellung bei uns eingegangen ist und bearbeitet wird. Wir können Ihre Bestellung innerhalb von 15 Arbeitstagen annehmen. Der Vertrag kommt mit Eingang unserer verbindlichen Vertragsbestätigung zu Stande, die wir an die von Ihnen im Rahmen des Bestellprozesses angegebene E-Mail-Adresse vorbehaltlich unserer Prüfung (unter anderem Bonitätsprüfung sowie Klärung weiterer Einzelheiten im Nachgang Ihrer Bestellung, gegebenenfalls auch im Rahmen einer weiteren Kommunikation zwischen Tchibo Coffee Service GmbH und Ihnen) versenden.

Die Inhalte des jeweiligen Vertrages zwischen Ihnen und der Tchibo Coffee Service GmbH ergeben sich aus den Inhalten und Angaben im Rahmen des Online-Bestellprozesses, dem Post-Checkout-Call und der zusammenfassenden Vertragsbestätigung sowie diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Soweit sich aus diesen nichts anderes ergibt, gelten nachrangig zudem die Wartungs- und Betriebsstandards Tchibo Coffee Service GmbH, die diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Tchibo Coffee Service GmbH als Anlage 1 beigefügt sind und mit denen Sie sich durch Abgabe Ihrer verbindlichen Bestellung ausdrücklich in der jeweils aktuellen Fassung einverstanden erklären.

 

 

2. Identität des Vertragspartners

 

Der Vertrag kommt mit uns, der Tchibo Coffee Service GmbH, zustande, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben:

 

Anschrift:

Tchibo Coffee Service GmbH

Überseering 18

22297 Hamburg

 

Amtsgericht Hamburg HR B 15 042

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 811164455

 

Geschäftsführung: Peter Rikowski, Nicholas Snow, Dr. Friedrich Kroos

 

 

3. Speicherung des Vertragstextes

 

Ihre Bestelldaten werden in unserem Hause gespeichert. Sie erhalten zeitnah an die uns von Ihnen mitgeteilte E-Mail-Adresse zusätzlich alle relevanten Daten Ihrer Bestellung per E-Mail, die ebenfalls ausgedruckt werden kann.

 

 

4. Preise und Lieferungen

 

Alle Preise sind in Euro. Sofern im Einzelfall (beispielsweise im Rahmen des Check-Outs) nicht ausdrücklich etwas anderes ausgewiesen ist, werden die Einzelpreise im Business Shop grundsätzlich netto (exklusive MwSt) dargestellt und verstehen sich ohne Versandkosten. Sofern Versandkosten anfallen, werden diese Ihnen gegenüber gesondert ausgewiesen. Es gilt jeweils der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung; Preisanpassungen bleiben vorbehalten.

 

Über unsere voraussichtliche Lieferzeit informieren wir Sie im jeweiligen Bestellvorgang und in der Vertragsbestätigung. Kann die dort angegebene voraussichtliche Lieferzeit nicht eingehalten werden oder sind Ihre bestellten Artikel nicht verfügbar, werden wir Sie hierüber informieren. Im Falle einer Nichtverfügbarkeit der bestellten Ware werden wir bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich an Sie zurückerstatten. Eine Teillieferung erfolgt nur im Ausnahmefall und nur soweit diese für Sie zumutbar ist.

 

 

5. Eigentumsvorbehalt

 

Alle gelieferten Geräte und Waren bleiben bis zur vollständigen Entrichtung des Kaufpreises sowie bis zur Erfüllung aller übrigen und zukünftigen Tchibo Coffee Service GmbH aus der Geschäftsverbindung mit Ihnen zustehenden Ansprüche und Forderungen Eigentum der Tchibo Coffee Service GmbH.

 

Bei Pflichtverletzungen des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Ware zu verlangen.

 

Die Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren ist nur im gewöhnlichen Geschäftsgang zulässig, sofern Tchibo Coffee Service GmbH nicht ausdrücklich etwas anderes gestattet. Alle dem Kunden aus einer Weiterveräußerung dieser Waren zustehen den Forderungen werden im Voraus an die Tchibo Coffee Service GmbH abgetreten. Die Tchibo Coffee Service GmbH nimmt diese Abtretung hiermit an. Das Eigentum und den Besitz der über den Business Shop erworbenen Kaffeemaschinen dürfen Sie jedoch nur nach vorheriger Zustimmung der Tchibo Coffee Service GmbH auf Dritte übertragen. Sie sind verpflichtet, gerichtliche Maßnahmen oder andere Zugriffe Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Geräte und Waren unverzüglich der Tchibo Coffee Service GmbH mitzuteilen. Waren und Geräte dürfen vor vollständiger Bezahlung durch den Kunden an Dritte weder verpfändet noch zur Sicherung übereignet. Sie sind zudem verpflichtet, bis zur endgültigen Bezahlung des Kaufgerätes und während der Überlassung von Maschinen/Geräten diese pfleglich zu behandeln und gegen Einbruch, Diebstahl, Vandalismus, Feuer und Wasserschäden zu versichern.

 

 

6. Zahlungen, Zahlungsverzug, Bonitätsprüfung/Scoring

 

Die Bezahlung der über den Tchibo Business Online Shop bestellten Waren erfolgt wahlweise als Kauf auf Rechnung oder per SEPA-Lastschriftverfahren. Sofern Sie sich als Zahlart für das SEPA-Lastschriftverfahren entscheiden, haben Sie für eine ausreichende Deckung des angegebenen Kontos zu sorgen. Widerrufen Sie das Mandat oder wird die Lastschrift aus anderen Gründen, die Sie zu vertreten haben, zurückgezogen, sind wir berechtigt nach angemessener Fristsetzung auf eine andere zumutbare Zahlart umzustellen und/oder noch offene Rechnungen fällig zu stellen.

 

Wählen Sie als Zahlart den Kauf auf Rechnung ist der Rechnungsbetrag, sofern nicht abweichend vereinbart (vgl. Ziffer 7 zur Finanzierung einer Kaffeemaschine), innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig und auf das in der Rechnung benannten Bankkonto zu überweisen.

 

Sollten Sie mit Ihren Zahlungen in Verzug geraten, so behalten wir uns vor, Ihnen Mahngebühren in angemessener Höhe in Rechnung zu stellen.

 

Rückzahlungen erfolgen grundsätzlich auf dem gleichen Weg, wie wir Ihre Zahlungen erhalten haben.

 

Zur Wahrung unserer berechtigten Interessen behalten wir uns vor, im Rahmen des Bestellprozesses auf Grundlage wissenschaftlich anerkannter statistischer Scoringverfahren eine auftragsbezogene Bonitätsprüfung durchzuführen. Diese hilft uns, Zahlungsausfallrisiken zu minimieren. Im Rahmen des Scorings verwenden wir neben den im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten auch Adressdaten. Bei Bedarf erfolgt eine ergänzende Anfrage bei unserem Dienstleister, der CRIF GmbH, Victor-Gollancz-Straße 5 76137 Karlsruhe.

 

 

7. Finanzierung einer Kaffeemaschine

 

Tchibo Coffee Service GmbH bietet Ihnen als Zahlungsart zu Nettokonditionen die Finanzierung einer Kaffeemaschine in Monatsraten an.

Der Restkaufpreis pro Maschine und Gegenstand ist anhand der jeweils angegebenen Anzahl von Monatsraten vom Kunden bis spätestens zum 01. eines jeden Monats, beginnend mit Inbetriebnahme der Kaffeemaschine(n) (= Zahlungstermin für 1.Rate), zu zahlen. Der Kunde erhält grundsätzlich nur eine Rechnung über die gesamte Maschinen-Finanzierungssumme, beginnend ab erfolgreicher Inbetriebnahme der Maschine. Die Rechnung enthält zudem die Information über Laufzeit und Höhe der monatlichen Raten.

Tchibo Coffee Service GmbH bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentümer der Maschine(n) und Gegenstände.

Der Kunde hat bei einer Finanzierung das Recht, durch Zahlung des Restkaufpreises jederzeit die Finanzierung abzulösen. Teilzahlungsaufschläge, Kosten oder Zinsen werden nicht erhoben. Die vorzeitige Abzahlung der Kaufpreisraten hat keinen Einfluss auf die Belieferung und die vertraglichen Mindestlaufzeiten, insbesondere den verpflichtenden Abnahmezeitraum im Tchibo Business Kaffee Vorteil.

Wir behalten uns nach Durchführung einer Bonitätsprüfung (siehe zuvor Ziffer 6.) vor die Bezahlung in Monatsraten von der Leistung einer angemessenen Anzahlung abhängig zu machen. Die Höhe der Anzahlung bemisst sich nach dem Ergebnis der Bonitätsprüfung und wird Ihnen im Nachgang zur Bestellung gesondert mitgeteilt. Die Anzahlung wird auf den geschuldeten Gesamtkaufpreis vollständig angerechnet. Kommt eine Einigung über die Anzahlung nicht zustande oder leistet der Kunde die vereinbarte Anzahlung nicht innerhalb der von uns gesetzten Frist, sind wir berechtigt, vom Vertragsschluss abzusehen bzw. vom Vertrag zurückzutreten; bereits empfangene Leistungen werden in diesem Fall selbstverständlich zurückgewährt.

Sofern Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen innerhalb der gesetzten Fristen nicht nachkommen, behalten wir uns vor den noch offenen Restkaufpreis vollständig fällig zu stellen und die fällige Forderung an einen Inkassodienstleister abzutreten oder diesen mit deren Einziehung zu beauftragen.

Im Falle einer außerordentlichen Kündigung oder eines Rücktritts nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ist die Tchibo Coffee Service GmbH berechtigt die aufgrund Ihrer Pflichtverletzung schuldhaft verursachten Abbau-, Transport- und/oder notwendigen Instandsetzungskosten für die Kaffeemaschine ersetzt zu verlangen.

 

 

8. Tchibo Business Kaffee Vorteil

 

8.1 Gegenstand des Tchibo Business Kaffee Vorteils; Bestellprozess

Sie können im Rahmen des Bestellprozesses im Business Shop zusätzlich zu der von Ihnen ausgewählten Kaffeemaschine den „Tchibo Business Kaffee Vorteil“ wählen, um die jeweils ausgewählte Kaffeemaschine zu einem reduzierten Kaufpreis gegenüber dem regulären Listenpreis zu erhalten (nachfolgend „Preisvorteil“). Grundlage für die Gewährung des Preisvorteils sind die folgenden Bedingungen:

Voraussetzung für die Gewährung des Preisvorteils ist, dass Sie während eines Zeitraums von jeweils zwölf (12) Monaten ab Vertragsbeginn (nachfolgend „Abnahmejahr“) die vertraglich vereinbarte Kaffee‑Gesamtjahresmenge (nachfolgend „Jahresabnahmemenge“) abnehmen. Die Jahresabnahmemenge (in kg) wird Ihnen im Rahmen des Bestellprozesses mitgeteilt und ist in den Vertragsunterlagen festgehalten. Sie sind verpflichtet, die Jahresabnahmemenge in jedem Abnahmejahr zu erreichen. Der Tchibo Business Kaffee Vorteil ist an die Laufzeit des zugrunde liegenden Maschinenfinanzierungs‑ und ggf. Servicevertrages gekoppelt. Die Verpflichtung zur Erreichung der Jahresabnahmemenge besteht für die vertraglich vereinbarte Mindestlaufzeit, jedenfalls aber für fünf Jahre ab Vertragsbeginn. Für unterjährig beginnende oder endende Vertragsverhältnisse (z.B. bei Vertragsbeginn oder Vertragsbeendigung im laufenden Kalender-/Abnahmejahr) gilt die vereinbarte Jahresabnahmemenge zeitanteilig.

Wenn Sie den Preisvorteil wählen, sind Sie in der Auswahl von Kaffeesorte, Bestellmenge und Bestellzeitpunkt innerhalb des Abnahmejahres frei, sofern sich die Bestellungen auf das von der Tchibo Coffee Service GmbH angebotene Kaffeesortiment bezieht.

Bestellprozess

Die erste Kaffeelieferung im Rahmen des Preisvorteils erfolgt direkt über den Tchibo Business Online Shop. Alle weiteren Kaffeebestellungen im Rahmen des Tchibo Business Kaffee Vorteils sind anschließend nur über den hierfür vorgesehenen Großkundenshop der Tchibo Coffee Service GmbH für Bestandskunden möglich, der unter dem folgenden Link abrufbar ist: https://shop.tchibo-coffeeservice.de/account/login. Auf die Jahresabnahmemenge zählen daher nur kostenpflichtige Kaffeelieferungen ein, die über diesen Großkundenshop getätigt werden; Bestellungen über andere Kanäle werden für die Erreichung der Jahresabnahmemenge nur berücksichtigt, wenn die Tchibo Coffee Service GmbH diese ausdrücklich anerkennt und/oder dies im Einzelfall vertraglich vereinbart wurde. Die von der Tchibo Coffee Service GmbH über den Tchibo Business Online initial und freiwillig gewährte Kaffee-Erstlieferung zählt nicht auf die Jahresabnahmemenge ein.

 

 

8.2 Abstimmung und Folgen bei Nichterreichung der Jahresabnahmemenge

 

Tchibo Coffee Service ist berechtigt, die Kaffeebestellungen im Rahmen des Tchibo Business Kaffee Vorteils auszuwerten, um die Einhaltung der Jahresabnahmemenge zu überprüfen. Zeichnet sich während der vereinbarten Vertragslaufzeit beziehungsweise während eines Abnahmejahres ab, dass Sie die vereinbarte Jahresabnahmemenge voraussichtlich nicht erreichen, ist Tchibo Coffee Service berechtigt, Sie hierauf hinzuweisen und gemeinsam über geeignete Maßnahmen zur Erreichung der Abnahmemenge zu sprechen (z.B. Anpassung des Bestellrhythmus). Die vertragliche Pflicht zur Erreichung der Jahresabnahmemenge wird davon nicht berührt.

Nichterreichen der Jahresabnahmemenge / Deckungsausgleichszahlung

Wird die vereinbarte Jahresabnahmemenge in einem Abnahmejahr oder – im Fall eines unterjährig bestehenden Vertrags – die anteilige Abnahmemenge nicht erreicht, ist Tchibo Coffee Service berechtigt, eine Deckungsausgleichszahlung in Rechnung zu stellen.

Die Deckungsausgleichszahlung beträgt 25 % der Differenz zwischen der vereinbarten Jahresabnahmemenge (bzw. anteiligen Abnahmemenge) und der im jeweiligen Abnahmejahr vom Kunden tatsächlich abgenommenen Kaffeemenge, multipliziert mit dem durchschnittlichen Netto‑Kaufpreis des vom Kunden im jeweiligen Abnahmejahr bezogenen Röstkaffees.

Die Deckungsausgleichszahlung wird jeweils zu Beginn des Folgejahres nach Ablauf des Abnahmejahres, spätestens jedoch bei Beendigung des Vertrages, fällig. Eine weitergehende Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührt; eine Anrechnung der Deckungsausgleichszahlung auf etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche erfolgt, soweit gesetzlich erforderlich. Der Preisvorteil auf den Maschinenpreis ist im Hinblick auf die Verpflichtung zur Jahresabnahmemenge kalkuliert. Die Vereinbarung der Deckungsausgleichszahlung dient der Absicherung dieses Kalkulationsmodells und stellt keine Vertragsstrafe dar, sondern einen pauschalierten Mindestschadensersatz. Als Kunde bleibt Ihnen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass Tchibo Coffee Service kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Deckungsausgleichszahlung entstanden ist.

 

 

9. Servicevertrag

 

9.1 Gegenstand und Leistungsumfang

 

Sofern Sie im Rahmen der Bestellung einen Servicevertrag (Wartungsvertrag) für die erworbene Kaffeemaschine abschließen, erbringt Tchibo Coffee Service die im jeweiligen Serviceleistungsumfang beschriebenen Wartungs und Serviceleistungen. Der konkrete Leistungsumfang, die Servicelevel (z.B. Reaktionszeiten) sowie ggf. eingeschlossene Ersatz und Verschleißteile ergeben sich aus der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Serviceleistungsbeschreibung/Anlage (Anlage 1, „Wartungs- und Betriebsstandards“) und den Inhalten die Ihnen im Bestellprozess zur Verfügung gestellt bzw. mit Ihnen im Post-Checkout-Call vereinbart werden.

 

Die von der Tchibo Coffee Service GmbH zur Verfügung gestellte(n) Maschine(n) können mit einem Telemetrie-Modul ausgestattet sein. Die Tchibo Coffee Service GmbH ist berechtigt, die telemetrischen Daten zu Service- und Qualitätszwecken zu verarbeiten. Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie zudem unter https://tchibo-coffeeservice.de/datenschutz/

 

 

Tchibo Coffee Service ist berechtigt, den Leistungsumfang während der Vertragslaufzeit nach billigem Ermessen (§ 315 BGB) anzupassen, soweit damit keine unzumutbare Verschlechterung verbunden ist. Über Änderungen werden wir Sie in Textform informieren. Widersprechen Sie der Änderung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs werden wir Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Tchibo Coffee Service ist zudem berechtigt, die Vergütung (die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf einer kalkulatorischen Prognose der erwarteten Kosten für Personal, Ersatzteilen und Fremdleistungen sowie variablen Kosten wie Energiekosten und Abgaben beruht) im Laufe der Vertragszeit anzupassen, soweit ein berechtigter Grund zur Preisanpassung vorliegt. Berechtigte Gründe sind insbesondere:

 

Veränderungen der Beschaffungs- und Materialkosten für Ersatz- und Verschleißteile,

Erhöhung oder Senkung von Kosten für Fremddienstleistungen, Energie, Transport, Versicherungen, Entsorgung oder sonstige betriebsnotwendige Aufwendungen,

Änderungen von Steuern, Abgaben oder sonstigen hoheitlichen Belastungen, die unsere Leistungserbringung betreffen.

 

Über eine Preisanpassung werden wir Sie in Textform informieren. Widersprechen Sie der Preisanpassung nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als genehmigt. Auf das Widerspruchsrecht und die Folgen eines unterlassenen Widerspruchs werden wir Sie in der Änderungsmitteilung besonders hinweisen. Bei einer Preisanpassung von mehr als 10 % sind Sie berechtigt, den Servicevertrag innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung außerordentlich mit Wirksamwerden zum Zeitpunkt der Preisanpassung zu kündigen.

 

Tchibo Coffee Service ist berechtigt, die im Rahmen des Servicevertrages geschuldeten Wartungs- und Serviceleistungen ganz oder teilweise durch von Tchibo Coffee Service ausgewählte Unterauftragnehmer erbringen zu lassen; hierdurch bleiben die vertraglichen Verpflichtungen und die Verantwortlichkeit von Tchibo Coffee Service gegenüber Ihnen als Kunden unberührt.

 

Ein bestehender Servicevertrag entbindet Sie als Kunden einer Kaffeemaschine nicht von der Pflicht, die Kaffeemaschine sachgerecht zu betreiben, die vorgegebenen Bedien , Pflege und Wartungshinweise einzuhalten und Störungen sowie Schäden unverzüglich zu melden.

 

 

9.2 Laufzeit, Verlängerung und Kündigung

 

Der Servicevertrag wird mit Vertragsschluss für eine Mindestvertragslaufzeit von fünf (5) Jahren geschlossen („Erstlaufzeit“). Der Servicevertrag verlängert sich nach Ablauf der Erstlaufzeit jeweils automatisch um ein weiteres Jahr („Verlängerungsjahr“), sofern er nicht von einer Partei mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit schriftlich oder in Textform gekündigt wird. Die maximale Gesamtlaufzeit des Servicevertrages beträgt sieben (7) Jahre. Nach Ablauf der maximalen Gesamtlaufzeit endet der Servicevertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

 

Das Recht jeder Partei zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der anderen Partei unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Servicevertrages bis zum Ablauf der vereinbarten Laufzeit nicht zugemutet werden kann; dazu zählen insbesondere nachhaltige, trotz Abmahnung fortgesetzte Pflichtverletzungen des Kunden (z.B. erheblicher Zahlungsverzug, Verletzung von Mitwirkungspflichten) oder von Tchibo Coffee Service. Ein wichtiger Grund, der zur außerordentlichen Kündigung berechtigt, liegt auch dann vor, wenn eine sachgerechte Wartung oder Reparatur nicht mehr möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist, insbesondere wenn erforderliche Ersatzteile dauerhaft nicht verfügbar sind, der technische Zustand oder Verschleiß der Maschine trotz ordnungsgemäßer Nutzung und Wartung einen sicheren und vertragsgemäßen Betrieb nicht mehr zulässt oder die zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft erforderlichen Maßnahmen in einem groben Missverhältnis zum Zeitwert der Maschine stehen.

 

 

10. Mängelgewährleistung, Verjährung, Haftung

 

Für Ihre Rechte bei Sach- und Rechtsmängel der über den Business Shop bestellten und ausgelieferten Ware gilt Folgendes:

 

Ein Produkt ist frei von Sachmängeln, wenn es bei Gefahrübergang die vertragsgemäß vereinbarte Beschaffenheit aufweist, sich für die einzelvertraglich vorausgesetzte Verwendung eignet und mit dem vereinbarten Zubehör und den vereinbarten Anleitungen übergeben wird. Dies gilt auch dann, wenn das Produkt die objektiven Anforderungen gemäß § 434 Abs. 3 BGB nicht erfüllt, insbesondere seine vereinbarte Beschaffenheit von der üblichen Beschaffenheit vergleichbarer Produkte abweicht bzw. dahinter zurückbleibt.

 

Sie sind verpflichtet, die bestellten Produkte unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Abweichungen in Identität und Anzahl, Transportschäden sowie offensichtlich aufgetretene Mängel innerhalb von 48 (achtundvierzig) Stunden nach Erhalt der Produkte zu rügen. Bei später auftretenden Mängeln gilt die Rüge als rechtzeitig, wenn sie innerhalb von 2 (zwei) Werktagen nach Entdeckung des Mangels erfolgt. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Mängelrüge, stehen ihm keine Ansprüche wegen Mängeln gegen die Tchibo Coffee Service GmbH zu.

 

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 (zwölf) Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingend eine andere gesetzliche Frist zur Anwendung kommt.

 

Tchibo Coffee Service GmbH haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für

Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Tchibo Coffee Service GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen,

Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Tchibo Coffee Service GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht wurden,

sowie nach dem Produkthaftungsgesetz und im Umfang einer übernommenen Garantie.

 

Bei einfach fahrlässig verursachten Sach- und Vermögensschäden haftet Tchibo Coffee Service GmbH nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (wesentliche Vertragspflicht, Kardinalpflicht). In diesem Fall ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung der Tchibo Coffee Service GmbH auf Schadens- und Aufwendungsersatz als in den vorstehenden Absätzen vorgesehen, ist – gleich aus welchem Rechtsgrund – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Ansprüche aus entgangenem Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Nutzungsausfall, Zinsverlust, Verlust von Daten oder sonstigen mittelbaren und Folgeschäden. Soweit die Haftung der Tchibo Coffee Service GmbH ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies in gleichem Umfang für die persönliche Haftung ihrer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen.

 

 

11. Markenschutz

 

Bei den von der Tchibo Coffee Service GmbH vertriebenen Produkten handelt es sich grundsätzlich um eingetragene Marken (z.B. „TCHIBO“, „Vista“ und "Piacetto"), nachfolgend "die Marken" genannt. Als Kunde dürfen Sie zur Werbung ausschließlich Materialien verwenden, die wir Ihnen in Abstimmung zur Verfügung gestellt haben. Darüber hinaus dürfen Marken ausschließlich mit schriftlicher Zustimmung von uns und ausschließlich zu Zwecken der Werbung und Verkaufsförderung der mit den Marken bezeichneten Produkte (z.B. in Speisekarten, auf Tischaufstellern o. ä.) verwendet werden. Ansonsten ist die Nutzung der Marken nicht gestattet. Das gilt auch für die Verwendung der Marken für E-Mail- und Internet-Adressen (Domains) oder als Username in sozialen Netzwerken. Eine einmal erteilte Zustimmung gilt bis auf Widerruf, längstens jedoch bis zur Beendigung des Vertrages gleich aus welchem Grund. Nach Widerruf und nach Beendigung des Vertrages sind Sie verpflichtet, die Nutzung der Marken unverzüglich zu unterlassen und zur Verfügung gestellte Materialien nicht weiter zu verwenden. Im Falle einer Änderung der Marken sind Sie verpflichtet, umgehend die Nutzung der bisherigen Marken einzustellen und eine Anpassung der Markennutzung vorzunehmen. Sie sind zudem bei Kenntnisnahme eines Missbrauchs der Marken durch Dritte verpflichtet uns umgehend zu informieren.

 

 

12. Elektronische Kommunikation

 

Sie stimmen zu, dass die vertragsbezogene Kommunikation – insbesondere die Zustellung der Rechnung – in elektronischer Form, z.B. per E-Mail, erfolgen kann.

 

 

13. Rechtswahl / Änderungsvorbehalt

 

Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Übereinkommens über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1988 ist ausgeschlossen.

 

Wir sind berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft anzupassen. Über wesentliche Änderungen und Ergänzungen werden wir Sie vor ihrem Inkrafttreten in Textform informieren. Die Änderungen gelten als vereinbart, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zugang der Mitteilung in Textform widersprechen und unsere Leistungen nach Ablauf dieser Frist weiter in Anspruch nehmen. Auf die Bedeutung Ihres Schweigens, Ihr Widerspruchsrecht und die Frist werden wir Sie in der Änderungsmitteilung gesondert hinweisen.

 

 

14. Anbieterkennzeichnung

 

Tchibo Coffee Service GmbH

Tel.: +49 40 182291 391

Überseering 18

22297 Hamburg

Amtsgericht Hamburg HR B 15 042

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 811164455

Geschäftsführung: Peter Rikowski, Nicholas Snow, Dr. Friedrich Kroos

 

 

15. Kontaktaufnahme / Beschwerden

 

Etwaige Fragen zu Ihrer Bestellung oder Beschwerden bitten wir zu richten an:

 

Per E-Mail: onlinekauf@tchibo-coffeeservice.de

 

Telefonisch an den Tchibo Coffee Service Kundenservice:

Tel.: +49 40 182291 391

 

Schriftlich an den

Tchibo Coffee Service Kundenservice:

Überseering 18

22297 Hamburg

 

 

 

 

Anlage 1 Wartungs- und Betriebsstandards Tchibo Coffee Service GmbH

 

Soweit Ihre Bestellung sowie unsere verbindliche Bestellbestätigung den Abschluss eines Servicevertrages beinhaltet, gelten für diesen die nachfolgenden Wartungs- und Betriebsstandards Tchibo Coffee Service GmbH, in der jeweils aktuellen Fassung:

 

Wartungs- und Betriebsstandards Tchibo Coffee Service GmbH

I. Allgemeines

1. COFFEE SERVICE oder ein von COFFEE SERVICE beauftragter Dienstleister (nachfolgend „Kundendienst“) übernimmt die Wartungsarbeiten am Aufstellort während der normalen Arbeitszeit (Mo - Fr 8:00 – 17:00 Uhr) für die im Vertrag aufgeführten Gegenstände.

 

2. Im Störungsfall steht dem Kunden während der regulären Geschäftszeiten werktags von 07:00 – 17:00 eine Telefon-Hotline zur Verfügung. Der Kunde ist verpflichtet bei der Problemanalyse und – Behebung am Telefon mitzuwirken. Sollte mit der Telefon- Hotline keine Lösung gefunden werden, erfolgt die Abstimmung eines vor Ort Einsatzes zur Störungsbeseitigung bei Getränkeausfall spätestens am nächsten Arbeitstag, ansonsten nach spätestens 2 Werktagen.

 

3. 8 bis 12 Wochen nach Inbetriebnahme der Kaffeemaschine erfolgt eine Nachkontrolle zur Qualitätssicherung durch den Kundendienst, sofern die Kaffeemaschine vom Kundendienst in Betrieb genommen wurde.

 

4. Der Kunde hat COFFEE SERVICE Schäden an den Geräten unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden haftet der Kunde unabhängig davon, ob die Schäden von ihm selbst oder von Dritten verursacht wurden, es sei denn, dass der Kunde oder der Dritte die Beschädigung nicht zu vertreten hat.

 

5. Sofern sich der Standort von Geräten ändert, ist COFFEE SERVICE darüber umgehend schriftlich in Kenntnis zu setzen. Für Standorte z.B. auf Inseln oder Bergen, die nicht direkt mit einem Servicefahrzeug angefahren werden können, wird der Zeitaufwand für die zusätzliche Fahrt- und evtl. Wartezeit mit dem Preis auf Basis der angefallenen Technikerstunden separat berechnet, gegebenenfalls zzgl. evtl. anfallender Ticketkosten (Fähre, Seilbahn).

 

II. Umfang der Vollwartung:

1. a) In der Variante Basic umfasst die Wartung folgende Leistungen:

  • Wartung 1 x jährlich, inkl. Anfahrts-, Arbeits- und Verschleißteilkosten. Die Wartung umfasst Reinigung und Überprüfung der Geräte (insbesondere Entkalken, Ventil- und Dichtungskontrolle) einschließlich Probelauf sowie die Beseitigung von Defekten und der Tausch von Verschleißteilen durch geschulte Kundendienst-Techniker (nicht umfasst sind Leistungen gemäß Ziffer III.),
  • Reparatur bei Bedarf, inkl. Anfahrts-, Arbeitszeit- und Verschleißteilkosten (nicht umfasst sind Leistungen gemäß Ziffer III.),
  • DGUV Vorschrift 3 Prüfung und Dokumentation (soweit erforderlich auch an dem der Kaffeemaschine angeschlossenen Milchkühler).

 

1. b) In der Variante Full sind zusätzlich zu 1. a) folgende Leistungen enthalten:

  • Austausch der Wasserfilterkartusche,
  • Lieferung des Jahresbedarfs an Reinigungsmitteln (nach telefonischer Meldung durch den Kunden).

 

2. Im Rahmen eines erforderlichen Störungseinsatzes an der Kaffeemaschine werden folgende Leistungen erbracht:

  • Überprüfung des Zustands der Kaffeemaschine und Fehleranalyse,
  • Ersatz der erforderlichen Verschleißteile,
  • Probelauf.

 

3. Anfahrt, Arbeitszeit, Verschleißteile sowie Dichtungsmaterial und Entkalkungsmittel sind in der vereinbarten Pauschale während der regulären Geschäftszeiten eingeschlossen (Wasserfilterkartuschenwechsel nur in der „Variante Full“ (Variante 1.b). Produktbehälter, Tropfschalen, Auslauf- oder Verschalungsteile sind keine Verschleißteile.

  • Die ordnungsgemäße Durchführung der Wartung oder die erfolgreiche Störungsbeseitigung an der Kaffeemaschine wird durch Unterschrift des Kunden auf dem Kundendienstprotokoll bestätigt.

 

4. Der Vollwartungsvertrag entbindet den Kunden nicht von seinen Pflichten, die gemäß Betriebsanleitung des Geräteherstellers vom Kunden durchzuführen sind (insbes. die Einhaltung und Verwendung der vorgeschriebenen Reinigungszyklen und Reinigungsmittel). Bei schlechtem Reinigungszustand der Kaffeemaschine wird der Kundendienst den Kunden auf den schlechten Zustand hinweisen und COFFEE SERVICE entsprechend informieren.

 

III. Nicht von der Vollwartung umfasst:

1. Nicht von dem im Vertrag vereinbarten Wartungsumfang umfasste Leistungen werden direkt zwischen dem Kundendienst und dem Kunden abgerechnet. Als Nachweis für die Abrechnung dient der Kundendienst-Leistungsschein. Nicht umfasst sind insbesondere Produktbehälter, Tropfschalen, Auslauf- oder Verschalungsteile sowie Reparaturen oder der Tausch von Komponenten des Kältemittelkreislauf des Milchkühlers (Kompressor, Kondensator etc.), das Nachfüllen von Kältemittel oder Türdichtung des Kühlers bei verklebtem Dichtungsgummi in der Tür.

 

2. Nicht von der Vollwartung umfasst sind insbesondere Leistungen, die auf einen nicht ordnungsgemäßen Umgang mit dem überlassenen Gegenstand zurückführen sind. Für Schäden haftet der Kunde unabhängig davon, ob die Schäden von ihm selbst oder von Dritten verursacht wurden, es sei denn, dass der Kunde oder der Dritte die Beschädigung nicht zu vertreten hat. COFFEE SERVICE haftet nicht für zufälligen Untergang oder Beschädigung von Maschinen und/oder sonstigen überlassenen Gegenständen, soweit diese dem Kunden im Rahmen eines Verkaufes oder einer Finanzierung überlassen werden.

 

3. Leistungen bei folgenden Störungen oder Schäden werden separat mit dem Kunden abgerechnet (bei Erbringung durch COFFEE SERVICE oder im Fall der Beauftragung des Kundendienstes werden folgende Positionen berechnet Anfahrtspauschale + Zeitaufwand + Verschleiß- und Ersatzeile):

 

  • Störungen und Schäden,
  • die auf Witterungseinflüssen, Überspannung/-druck oder Druck-/Spannungs-schwankungen in der Hauselektrik oder Wasserver-/-entsorgung am Standort des Kunden beruhen;
  • die durch Nichtbefolgen der Regeln für die Aufstellung, Bedienung, Reinigung und Pflege der Geräte (Betriebs- und Reinigungsanleitungen gemäß den Vorgaben des jeweiligen Herstellers, Verwendung der freigegebenen Reinigungsmittel) durch den Kunden oder seiner Mitarbeiter entstehen;
  • die durch ungeeignete oder unsachgemäße Bedienung z.B. durch nicht freigegebene Einfüllprodukte oder durch fehlerhafte oder nachlässige Behandlung des Kunden oder seiner Mitarbeiter entstehen (z.B. nicht gemeldete Undichtigkeiten, mechanische Beschädigung) oder durch unsachgemäß vorgenommene Aufstellung, Montage oder Instandsetzungsarbeiten durch den Kunden oder Dritte.

 

4. Aus der Nichtbeachtung der Verwendung des von COFFEE SERVICE oder dem von COFFEE SERVICE beauftragten Kundendienst empfohlenen Wasserfilters und/oder erforderlichen Kartuschenwechsels entstehende Störungen (z.B. Verkalkung oder Verkeimung) und deren Behebung werden separat zwischen dem Kundendienst und dem Kunden abgerechnet. Dies gilt ebenfalls für Störungen oder Schäden auf Grund der Verwendung falscher oder gar keiner Reinigungsmittel.

 

5. Bei Schädlings- oder Schimmelbefall ist das betroffene Gerät unverzüglich aus dem Betrieb zu nehmen und das Gerät sowie der Standort durch einen nachgewiesen sachkundigen Schädlingsbekämpfer im Auftrag und auf Kosten des Kunden zu behandeln. Etwaige Folgekosten für die Wiederinbetriebnahme, insbesondere für einen Gerätetausch sind vom Kunden zu tragen.

 

6. Bei während der Vertragslaufzeit von den Herstellerempfehlungen abweichenden Bedingungen z.B. bezüglich Umgebungstemperatur und -feuchte, Trinkwassertemperatur und Fließdruck, Elektroanlage nicht nach aktueller DIN VDE Norm etc., sind COFFEE SERVICE sowie der von COFFEE SERVICE beauftragte Kundendienst berechtigt, die betroffenen Geräte aus der Wartung des Vollwartungsvertrages auszuschließen; entstandene Störungen und deren Behebung werden separat nach Aufwand zwischen dem Kundendienst und dem Kunden abgerechnet.

 

7. Standortwechsel der Kaffeemaschine oder Zusatzgeräte.

 

IV. Betriebsstandards

 

1. Die Aufstellfläche für die Kaffeemaschine hat standfest, waagerecht, wasserfest, wärmeunempfindlich und mit ausreichenden Abstandsmaßen (mind. 50 mm) zu umgebenden Bauteilen zu sein. Die zulässigen Maximalabstände zu den Anschlüssen (Leitungswege) dürfen dabei nicht überschritten werden. Ein Mindestarbeitsraum vor der Kaffeemaschine von 800 mm und eine freie Höhe von mindestens 200 mm oberhalb der Produktbehälter sind erforderlich. Die bauseitige Elektroanlage muss nach der aktuellen IEC 364 (DIN VDE 0100) ausgeführt und für die Kaffeemaschine eine separat abgesicherte Schuko-Steckdose verfügbar sein. Das gleiche gilt für evtl. Zusatzgeräte. Im Einzelfall sind die jeweiligen Vorgaben des Maschinenherstellers heranzuziehen.

 

2. Der Kunde hat Meldungen auf dem Display der Kaffeemaschine oder Schäden an den Geräten unverzüglich an den Kundendienst zu melden und dem Kundendienst die Möglichkeit zur ordnungsgemäßen Durchführung der jeweils erforderlichen Arbeiten ohne Zeitverzug zu gewähren (z.B. muss dem Kundendienst eine allpolige Trennung der Geräte vom Stromnetz möglich sein).

 

Stand 11.2022 ID031